Daten­schutz

Wie wir Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten schützen

A) All­ge­meine Informationen 

Name und Kon­takt­da­ten des Verantwortlichen

Grund­schule Kreuz­schule im alten Stadion

Les­sing­straße 27
93049 Regens­burg

Tele­fon: 0941 507‑3935

Tele­fax: 0941 507‑3939

E‑Mail: kreuzschule@​schulen.​regensburg.​de

Kon­takt­da­ten des/​der Datenschutzbeauftragten 

Behörd­li­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter der

Grund­schule Kreuz­schule im alten Stadion

Klaus Scheue­rer

- per­sön­lich – 

St.-Wolfgang-Mittelschule
Bren­ta­nostr. 13
93051 Regens­burg 

Tel.: 0941/​507 2095 

E‑Mail: ds-​schulen@​landratsamt-​regensburg.​de

Zwecke und Rechts­grund­la­gen für die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten

Wir ver­ar­bei­ten per­so­nen­be­zo­gene Daten zur Erfül­lung des Bil­dungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das Baye­ri­sche Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­we­sen (BayEUG) den Schu­len zuweist.

Die Rechts­grund­lage für die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Fol­gen­den nichts ande­res ange­ge­ben ist, aus Art. 85 des Baye­ri­schen Erzie­hungs- und Unter­richts­ge­setz­tes (BayEUG) in Ver­bin­dung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buch­stabe e der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO).

Dem­nach ist es uns erlaubt, die zur Erfül­lung der schu­li­schen Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Daten zu verarbeiten. 

Emp­fän­ger von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der tech­ni­sche Betrieb unse­rer Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­teme erfolgt grund­sätz­lich durch 

Stadt Regens­burg
(Amt für Infor­ma­ti­ons- und Kommunikationstechnik)

Rat­haus­platz 1
93047 Regens­burg

in unse­rem Auf­trag. Für ein­zelne Ver­fah­ren setzen wir wei­tere Auf­trags­ver­ar­bei­ter ein. 

Auf Anfor­de­rung werden Ihre Daten an die zustän­di­gen Auf­sichts- und Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den zur Wahr­neh­mung der jewei­li­gen Kon­troll­rechte übermittelt. 

Dauer der Spei­che­rung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten 

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten zur Auf­ga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist. 

Ihre Rechte

Als Betrof­fe­ner einer Daten­ver­ar­bei­tung haben Sie die fol­gen­den Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Aus­kunft über die zu Ihrer Person gespei­cher­ten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Soll­ten unrich­tige per­so­nen­be­zo­gene Daten ver­ar­bei­tet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berich­ti­gung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen vor, so können Sie die Löschung oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­lan­gen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Daten­ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben oder ein Ver­trag zur Daten­ver­ar­bei­tung besteht und die Daten­ver­ar­bei­tung mit­hilfe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren durch­ge­führt wird, steht Ihnen gege­be­nen­falls ein Recht auf Daten­über­trag­bar­keit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben und die Ver­ar­bei­tung auf dieser Ein­wil­li­gung beruht, können Sie die Ein­wil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft wider­ru­fen. Die Recht­mä­ßig­keit der auf­grund der Ein­wil­li­gung bis zum Wider­ruf erfolg­ten Daten­ver­ar­bei­tung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Grün­den, die sich aus Ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten Wider­spruch ein­zu­le­gen, wenn die Ver­ar­bei­tung auf Grund­lage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). 

Beschwer­de­recht bei der Aufsichtsbehörde

Unab­hän­gig davon besteht ein Beschwer­de­recht beim Baye­ri­schen Lan­des­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz, den Sie unter fol­gen­den Kon­takt­da­ten erreichen: 

Post­an­schrift: Post­fach 22 12 19, 80502 Mün­chen
Adresse: Wag­mül­lerstraße 18, 80538 Mün­chen
Tele­fon: 089 212672–0
Tele­fax: 089 212672–50

E‑Mail: poststelle@​datenschutz-​bayern.​de
Inter­net: https://​www​.daten​schutz​-bayern​.de/ 

Wei­tere Informationen

Für nähere Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten und zu Ihren Rech­ten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genann­ten Kon­takt­da­ten erreichen. 

B) Infor­ma­tio­nen zum Internetauftritt

Tech­ni­sche Umsetzung

Unser Web­ser­ver wird betrie­ben durch: 

Stadt Regens­burg
(Amt für Infor­ma­ti­ons- und Kommunikationstechnik)

Rat­haus­platz 1
93047 Regens­burg

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unse­res Web­auf­tritts über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten werden daher durch diesen Auf­trags­ver­ar­bei­ter in unse­rem Auf­trag verarbeitet.

Pro­to­kol­lie­rung

Wenn Sie diese oder andere Inter­net­sei­ten auf­ru­fen, über­mit­teln Sie über Ihren Inter­net­brow­ser Daten an unse­ren Web­ser­ver. Die fol­gen­den Daten werden wäh­rend einer lau­fen­den Ver­bin­dung zur Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Ihrem Inter­net­brow­ser und unse­rem Web­ser­ver aufgezeichnet: 

  • Datum und Uhr­zeit der Anforderung 
  • Name der ange­for­der­ten Datei 
  • Seite, von der aus die Datei ange­for­dert wurde 
  • Zugriffs­sta­tus (Datei über­tra­gen, Datei nicht gefun­den, etc.) 
  • ver­wen­dete Inter­net­brow­ser und ver­wen­de­tes Betriebssystem 
  • voll­stän­dige IP-Adresse des anfor­dern­den Rechners 
  • über­tra­gene Datenmenge.

Aus Grün­den der tech­ni­schen Sicher­heit, ins­be­son­dere zur Abwehr von Angriffs­ver­su­chen auf unse­ren Web­ser­ver, werden diese Daten von uns gespei­chert. Nach spä­tes­tens sieben Tagen werden die Daten durch Ver­kür­zung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anony­mi­siert, so dass es nicht mehr mög­lich ist, einen Bezug auf ein­zelne Nutzer herzustellen. 

Aktive Kom­po­nen­ten

Wir ver­wen­den aktive Kom­po­nen­ten wie Java­script, Java-App­lets oder Active-X-Con­trols. Diese Funk­tion kann durch die Ein­stel­lung Ihres Inter­net­brow­sers von Ihnen abge­schal­tet werden.

Coo­kies

Beim Zugriff auf dieses Inter­net­an­ge­bot werden von uns Coo­kies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespei­chert, die für die Dauer Ihres Besu­ches auf der Inter­net­seite gültig sind („ses­sion-coo­kies“). Wir ver­wen­den diese aus­schließ­lich wäh­rend Ihres Besuchs unse­rer Inter­net­seite. Die meis­ten Brow­ser sind so ein­ge­stellt, dass sie die Ver­wen­dung von Coo­kies akzep­tie­ren, diese Funk­tion kann aber durch die Ein­stel­lung des Inter­net­brow­sers von Ihnen für die lau­fende Sit­zung oder dau­er­haft abge­schal­tet werden. Nach Ende Ihres Besu­ches wird Ihr Brow­ser diese Coo­kies auto­ma­tisch löschen.

Aus­wer­tung des Nut­zungs­ver­hal­tens (Web­track­ing-Sys­teme; Reichweitenmessung) 

Wir führen eine Reich­wei­ten­mes­sung nur anhand sta­tis­ti­scher Daten (also ohne Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten) durch.

C) Infor­ma­tio­nen zu wei­te­ren Verarbeitungen 

Zur Erfül­lung schu­li­scher Auf­ga­ben (Art. 2 BayEUG) ver­ar­bei­ten wir per­so­nen­be­zo­gene Daten über fol­gende Personengruppen:

a) Daten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern han­delt es sich ins­be­son­dere um Name, Adress­da­ten, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit (soweit für die Schul­pra­xis erfor­der­lich), Migra­ti­ons­hin­ter­grund (Geburts­land, Jahr des Zuzugs nach Deutsch­land, Mut­ter­spra­che deutsch/​nicht deutsch), Leis­tungs­da­ten, Daten zur schu­li­schen und beruf­li­chen Vor­bil­dung sowie zur Berufs­aus­bil­dung. Ggf. werden auch beson­dere päd­ago­gi­sche För­der­maß­nah­men, z.B. Emp­feh­lun­gen zur Schul­lauf­bahn, Schul­ver­säum­nisse und Ord­nungs­maß­nah­men nach Art. 86 BayEUG gespeichert. 

Bei den Daten von den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten han­delt es sich ins­be­son­dere um Name und Adress­da­ten sowie Anga­ben zum Sorgerecht. 

Rechts­grund­lage

Zen­trale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schu­len die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zuge­wie­se­nen Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Her­aus­gabe eines Jah­res­be­richts für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler und die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gege­be­nen­falls im Hin­blick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechts­grund­lage für die Ver­ar­bei­tung von Name und Adress­da­ten der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sowie von Anga­ben zum Sor­ge­recht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unse­rer Schule dient in diesem Rahmen ins­be­son­dere fol­gen­den spe­zi­fi­schen Zwecken:

Kom­mu­ni­ka­tion mit Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Doku­men­ta­tion von Schü­ler- und Schü­ler­leis­tungs­da­ten, Zeug­nis­er­stel­lung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestim­mun­gen der Schul­ord­nun­gen und der Leh­rer­dienst­ord­nung); Ermitt­lung des son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darfs (Art. 19 BayEUG); Ein­satz Mobi­ler Son­der­päd­ago­gi­scher Dienste (Art. 21 BayEUG), Prak­ti­kums­ver­wal­tung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Über­wa­chung der Schul­pflicht (Art. 57 BayEUG); Mit­ge­stal­tung des schu­li­schen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erzie­hungs- und Ord­nungs­maß­nah­men (Art. 86 BayEUG); Durch­füh­rung der Schul­sta­tis­tik (Art. 113b BayEUG); Eva­lua­tion und Qua­li­täts­ent­wick­lung (Art. 113c BayEUG); Schul­be­ra­tung durch Bera­tungs­lehr­kräfte oder Schul­psy­cho­lo­gen (Art. 78 BayEUG); Schul­fi­nan­zie­rung (Art. 4, 10, 19 Baye­ri­sches Schul­fi­nan­zie­rungs­ge­setz – BaySchFG);; Öffent­lich­keits­ar­beit; nur bei Berufs­schu­len: Zusam­men­ar­beit mit den Aus­bil­dungs­be­trie­ben zum Zwecke einer erfolg­rei­chen dualen Berufs­aus­bil­dung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Aus­kunfts­pflicht gegen­über der Schule

Eine Pflicht zur Aus­kunft durch Schü­le­rin­nen und Schü­ler bezie­hungs­weise der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten besteht nach Maß­gabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. 

Emp­fän­ger 

An außer­schu­li­sche Stel­len über­mit­teln wir Daten unse­rer Schü­le­rin­nen und Schü­ler nur, soweit es zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben erfor­der­lich oder ander­wei­tig gesetz­lich vor­ge­se­hen bzw. zuläs­sig ist. 

Zu den Emp­fän­gern gehö­ren insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zustän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)
  • Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den (Art. 95 BayHO)das zustän­dige Jugend­amt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sach­auf­wands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Auf­wands der Schü­ler­be­för­de­rung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schul­weg­kos­ten­frei­heits­ge­setz – SchKFrG i.V.m. der Ver­ord­nung über die Schülerbeförderung)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die auf­neh­mende Schule im Falle eines Schul­wech­sels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Ein­woh­ner­mel­de­amt (bei Abmel­dung aus­län­di­scher Schü­ler vom Schul­be­such in Bayern, § 3 Grund­schul­ord­nung – GrSO, § 3 Mit­tel­schul­ord­nung – MSO)
  • die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­di­gen Unter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zustän­dige Archiv nach dem Baye­ri­schen Archiv­ge­setz (Bay­Ar­chivG)
  • die zustän­dige Aus­län­der­be­hörde, wenn die Schule bei aus­län­di­schen Schul­pflich­ti­gen fest­stellt, dass sie nicht über hin­rei­chende Deutsch­kennt­nisse für einen erfolg­rei­chen Schul­be­such ver­fü­gen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zustän­dige Gesund­heits­amt (§§ 33–36 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz – IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)
  • ggf. Ange­hö­rige des päd­ago­gi­schen Per­so­nals der Part­ner­schule und Nut­ze­rin­nen und Nutzer in den vir­tu­el­len Kursen/​Räumen der pass­wort­ge­schütz­ten Lernplattform
  • Ziel­schule bei Schul­wech­seln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Dauer der Speicherung 

Grund­satz

Daten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die jewei­lige Auf­ga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist. 

Daten in Schülerunterlagen

Für Daten, die in den Schü­ler­un­ter­la­gen gespei­chert sind, gelten gemäß § 40 der Baye­ri­schen Schul­ord­nung (Bay­SchO), grund­sätz­lich fol­gende Speicherfristen:

Betrof­fene Daten Aufbewahrungszeit/​
Löschungs­frist
1. Schü­ler­stamm­blatt; Abschluss­zeug­nisse oder sie erset­zende Zeug­nisse in Abschrift; Zeug­nisse, die schu­li­sche Berech­ti­gun­gen ver­lei­hen, in Abschrift; Urkun­den, die zum Führen eine Berufs­be­zeich­nung berech­ti­gen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leis­tungs­nach­weise 2 Jahre
3. alle übri­gen Daten  1 Jahr

 

Die Lösch­fris­ten für die bei Nrn. 1 und 3 genann­ten Daten begin­nen mit Ablauf des Schul­jah­res, in dem die Schü­le­rin oder der Schü­ler die Schule ver­lässt, für die Leis­tungs­nach­weise mit Ablauf des Schul­jah­res, in dem sie ange­fer­tigt wurden.

Auf­zeich­nun­gen im Rahmen der Schulberatung

Auf­zeich­nun­gen über Bera­tun­gen durch Bera­tungs­lehr­kräfte und Schul­psy­cho­lo­gen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schul­be­suchs des betref­fen­den Schü­lers unter Ver­schluss gehal­ten und anschlie­ßend ver­nich­tet (vgl. Bekannt­ma­chung über die Schul­be­ra­tung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehr­kräf­ten ver­ar­bei­ten wir Name, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Anga­ben zur Lehr­be­fä­hi­gung und zum Unter­richts­ein­satz sowie ggf. wei­tere Per­so­nal­da­ten, soweit diese zur Abwick­lung des Dienst­ver­hält­nis­ses an der Schule erfor­der­lich sind (die Per­so­nal­akte wird bei der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt). 

Rechts­grund­lage

Zen­trale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schu­len die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zuge­wie­se­nen Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Daten der Lehr­kräfte verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Füh­rung wei­te­rer Per­so­nal­ak­ten (Neben­ak­ten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Baye­ri­sches Beam­ten­ge­setz (BayBG). Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich per­so­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine wei­tere Per­so­nal­akte (Neben­akte) aus Unter­la­gen führen, die sich auch in der Grund­akte oder Teil­ak­ten befin­den, soweit deren Kennt­nis für die Erle­di­gung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unse­rer Schule dient in diesem Rahmen ins­be­son­dere der Durch­füh­rung orga­ni­sa­to­ri­scher, per­so­nel­ler und sozia­ler Maß­nah­men, ins­be­son­dere zu Zwe­cken der Per­so­nal­ver­wal­tung oder Per­so­nal­wirt­schaft (vgl. ins­be­son­dere Art. 103 BayBG).

Aus­kunfts­pflicht gegen­über der Schule

Eine Pflicht zur Aus­kunft durch Lehr­kräfte besteht nach Maß­gabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. 

Emp­fän­ger

An externe Stel­len über­mit­teln wir Daten der Lehr­kräfte nur, soweit es zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben erfor­der­lich oder ander­wei­tig gesetz­lich vor­ge­se­hen ist. 

Zu den Emp­fän­gern gehö­ren insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zustän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)
  • Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den (Art. 95 BayHO)die zustän­di­gen per­so­nal­ver­wal­ten­den Stel­len (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Finan­zen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­di­gen Unter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zustän­dige Archiv nach BayArchivG 
  • das zustän­dige Gesund­heits­amt (§§ 33–36 IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)
  • ggf. Ange­hö­rige des päd­ago­gi­schen Per­so­nals der Part­ner­schule und Nut­ze­rin­nen und Nutzer in den jewei­li­gen vir­tu­el­len Kursen/​Räumen im Rahmen der pass­wort­ge­schütz­ten Lernplattform

Dauer der Speicherung

Grund­satz 

Daten von Lehr­kräf­ten werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die jewei­lige Auf­ga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Per­so­nal­da­ten

Die Spei­che­rung, Löschung und Ver­nich­tung Ihrer Per­so­nal­da­ten im Rahmen des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses rich­tet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer nach § 611a BGB sowie in ent­spre­chen­der Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Daten des nicht unter­rich­ten­den Personals

Von nicht unter­rich­ten­dem Per­so­nal führen wir die Per­so­nal­da­ten, die zur Abwick­lung des Dienst­ver­hält­nis­ses an der Schule erfor­der­lich sind (die Per­so­nal­akte wird von der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt). 

Rechts­grund­lage

Zen­trale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schu­len die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zuge­wie­se­nen Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Daten des nicht unter­rich­ten­den Per­so­nals verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Füh­rung wei­te­rer Per­so­nal­ak­ten (Neben­ak­ten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich per­so­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine wei­tere Per­so­nal­akte (Neben­akte) aus Unter­la­gen führen, die sich auch in der Grund­akte oder Teil­ak­ten befin­den, soweit deren Kennt­nis für die Erle­di­gung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist (im Falle der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer nach § 611a Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) sowie in ent­spre­chen­der Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unse­rer Schule dient in diesem Rahmen ins­be­son­dere der Durch­füh­rung orga­ni­sa­to­ri­scher, per­so­nel­ler und sozia­ler Maß­nah­men, ins­be­son­dere zu Zwe­cken der Per­so­nal­ver­wal­tung oder Per­so­nal­wirt­schaft (vgl. ins­be­son­dere Art. 103 BayBG).

Emp­fän­ger

An externe Stel­len über­mit­teln wir Daten des nicht unter­rich­ten­den Per­so­nals nur, soweit es zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben erfor­der­lich oder ander­wei­tig gesetz­lich vor­ge­se­hen ist. 

Zu den Emp­fän­gern gehö­ren insbesondere: 

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zustän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)
  • Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den (Art. 95 BayHO)
  • die zustän­di­gen per­so­nal­ver­wal­ten­den Stel­len (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Finan­zen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­di­gen Unter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zustän­dige Archiv nach dem BayArchivG 
  • das zustän­dige Gesund­heits­amt (§§ 33–36 IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grund­satz 

Daten des nicht unter­rich­ten­den Per­so­nals werden von uns grund­sätz­lich nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die jewei­lige Auf­ga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Per­so­nal­da­ten

Die Spei­che­rung, Löschung und Ver­nich­tung Ihrer Per­so­nal­da­ten im Rahmen des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses rich­tet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer nach § 611a BGB sowie in ent­spre­chen­der Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Per­so­nen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kon­takt stehen (z.B. als Dienst­leis­ter oder Hand­wer­ker, Ver­tre­ter von ört­li­chen Behör­den oder Per­so­nen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten

Wei­tere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sons­ti­gen Kon­takts verarbeitet.

Rechts­grund­lage

Als Rechts­grund­lage kommt ins­be­son­dere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Ein­wil­li­gung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwick­lung eines Ver­trags) in Betracht. 

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unse­rer Schule dient im Rahmen einer Ein­wil­li­gung dem in der Ein­wil­li­gung ange­ge­be­nen Zweck oder bei der Abwick­lung eines Ver­tra­ges der Erfül­lung des jewei­li­gen Vertrages.

Emp­fän­ger

An externe Stel­len über­mit­teln wir Daten von Per­so­nen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kon­takt stehen nur, soweit es zur Erfül­lung unse­rer Auf­ga­ben erfor­der­lich oder ander­wei­tig gesetz­lich vor­ge­se­hen ist. 

Dauer der Speicherung

Daten von Per­so­nen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kon­takt stehen werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die jewei­li­gen Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke erfor­der­lich ist.